Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Nutzungsrechte erhalte ich auf das Logo? Wie hoch sind die Kosten dafür?
Sie erhalten für das entwickelte Logodesign, das Sie später auch nutzen, ein zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht nach § 31 UrhG. Eine weitere, separate Abrechnung von Nutzungsrechten findet nicht statt. Sie zahlen nur den Preis, den Sie zuvor gebucht haben.
Was mache ich, wenn mir keines der entwickelten Logos gefällt?
Kann passieren… oder auch nicht! Diesen Fall gab es zumindest noch nicht. In der Regel reichen die Gestaltungsansätze sowie die inklusiven Korrekturläufe aus, um einen passenden Entwurf fertigzustellen. Sollte Ihnen aber tatsächlich keines der für Sie speziell entwickelten Logos gefallen und kommen diese nicht zur Verwendung, erhalten Sie 50% des Auftragswertes zurück. Ohne jegliche Verhandlung.
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